asa ERICA

asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter \\ 031 350 83 83 \\ erica@asa.ch

Anwendername

Ihr Anwendername setzt sich aus den ersten beiden Buchstaben ihres "Vor-" und "Nachnamens", dem "@"-Zeichen und ihrem "Arbeitgeberkanton" zusammen – z.B. Erica Dupont, Strassenverkehrsamt Bern = "erdu@be" oder der Anwendername entspricht Ihrer Mailadresse. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an erica@asa.ch.

Gremium (Kommission/AG)

Sollte Ihr Gremium bzw. die Sitzung nicht in der Liste erscheinen, geben Sie bitte die in der Einladung verwendete Bezeichnung des Anlasses an.

Einsatzdatum

Geben Sie das Datum des Einsatzes im Format TT.MM.JJJJ ein.

Sitzungsentschädigung

Basis zu den Sitzungsentschädigungen bildet Art. 2 im asa-Entschädigungsreglement Vereinstätigkeit. Ganztägige Sitzungen dauern mindestens 4 Stunden.

Sitzungsentschädigung

Basis zu den Sitzungsentschädigungen bildet Art. 2 im vks-Entschädigungsreglement. Ganztägige Sitzungen dauern mindestens 4 Stunden.

keine Entschädigung

Sie nahmen für die asa zum Beispiel eine Repräsentationsaufgabe wahr, haben keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung, können jedoch die Spesen verrechnen.

keine Entschädigung

Sie nahmen für die vks zum Beispiel eine Repräsentationsaufgabe wahr, haben keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung, können jedoch die Spesen verrechnen.

Kurs

Erscheint Ihr Kurs nicht in der Liste? Bitte geben Sie die in der Kursausschreibung verwendete Bezeichnung ein.

Einsatzdatum

Geben Sie das Datum des Einsatzes im Format TT.MM.JJJJ ein. Mehrtätige Anlässe sind mit dem Startdatum zu erfassen.

Pauschalentschädigungen

Grundsätzlich werden Halbtages- oder Tagespauschalen ausgerichtet. Die Pauschalen beinhalten die Vorbereitung, Kursdurchführung und Nachbearbeitung sowie die laufende Aktualisierung der Kursunterlagen und Kursinhalte (Art. 3 Abs. 1 asa-Entschädigungsreglement Bildung).

Pauschalentschädigungen

Grundsätzlich werden Halbtages- oder Tagespauschalen ausgerichtet. Die Pauschalen beinhalten die Vorbereitung, Kursdurchführung und Nachbearbeitung sowie die laufende Aktualisierung der Kursunterlagen und Kursinhalte (Art. 5 vks-Entschädigungsreglement).

schriftliche Prüfungen

Für je eine volle oder angebrochene Gruppe von 16 Personen wird eine Halbtagespauschale ausgerichtet (Art. 3 Abs. 2 asa-Entschädigungsreglement Bildung).

Vor- / Nachbereitungssitzung

Sie haben an einer Vor- oder Nachbereitungssitzung teilgenommen und keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung (Art. 2 asa-Entschädigungsreglement Bildung) , können jedoch die Spesen verrechnen.

Vor- / Nachbereitungssitzung

Sie haben an einer Vor- oder Nachbereitungssitzung teilgenommen und keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung (Art. 5 vks-Entschädigungsreglement). , können jedoch die Spesen verrechnen.

Sitzung

Sie haben an einer Sitzung teilgenommen und keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung (Art. 5 vks-Entschädigungsreglement), können jedoch die Spesen verrechnen.

Fahrtkosten

Vergütet werden Fahrtkosten zwischen dem Hauptarbeitsort und dem Ort des Einsatzes.

eigenem Fahrzeug

Bei Benützung individueller Verkehrsmittel (Privatwagen, Motorrad etc.) werden CHF 0.70 pro Kilometer vergütet. Kosten für Taxi, Mietwagen, Flugreisen sind im Feld weitere Ausgaben anzugeben.

Anzahl km

Gesamtstrecke der Hin- und Rückreise zwischen dem Hauptarbeitsort und dem Ort des Einsatzes.

öffentlichen Verkehrsmitteln

Für Bahnreisen im In- und Ausland wird der volle Preis der Hin- und Rückfahrt in der 1. Klasse vergütet. Kosten für Flugreisen geben Sie bitte im Feld weitere Ausgaben an.

Verpflegungskosten

Wenn die Verpflegungskosten nicht über eine Gesamtrechnung an die asa verrechnet werden, haben Sie gemäss Art. 3 asa-Spesenreglement Anspruch auf Vergütung.

Verpflegungskosten

Wenn die Verpflegungskosten nicht über eine Gesamtrechnung an die vks verrechnet werden, haben Sie gemäss Art. 3 vks-Spesenreglement Anspruch auf Vergütung.

Übernachtungskosten

Vergütet werden die mit Beleg nachgewiesenen Übernachtungskosten in einem Mittelklassehotel ohne Privatauslagen. Belege können in der Rubrik Quittungen hochgeladen werden.

Weitere Ausgaben

Vergütet werden Repräsentationsauslagen, Fachliteratur und Kleinausgaben gegen Originalbeleg. Bitte führen Sie die Ausgaben einzeln auf. Belege können in der Rubrik Quittungen hochgeladen werden.