Verwenden Sie bitte den gleichen Namen wie im asaPortal Extranet. Er setzt sich aus den ersten beiden Buchstaben ihres "Vor-" und "Nachnamens", dem "@"-Zeichen und ihrem "Arbeitgeberkanton" zusammen – z.B. Erica Dupont, Strassenverkehrsamt Bern = "erdu@be".
Gremium (Kommission/AG)
Sollte Ihr Gremium bzw. die Sitzung nicht in der Liste erscheinen, geben Sie bitte die in der Einladung verwendete Bezeichnung des Anlasses an.
Einsatzdatum
Geben Sie das Datum des Einsatzes im Format TT.MM.JJJJ ein.
Sie nahmen für die asa zum Beispiel eine Repräsentationsaufgabe wahr, haben keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung, können jedoch die Spesen verrechnen.
keine Entschädigung
Sie nahmen für die vks zum Beispiel eine Repräsentationsaufgabe wahr, haben keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung, können jedoch die Spesen verrechnen.
Kurs
Erscheint Ihr Kurs nicht in der Liste? Bitte geben Sie die in der Kursausschreibung verwendete Bezeichnung ein.
Einsatzdatum
Geben Sie das Datum des Einsatzes im Format TT.MM.JJJJ ein. Mehrtätige Anlässe sind mit dem Startdatum zu erfassen.
Pauschalentschädigungen
Grundsätzlich werden Halbtages- oder Tagespauschalen ausgerichtet. Die Pauschalen beinhalten die Vorbereitung, Kursdurchführung und Nachbearbeitung sowie die laufende Aktualisierung der Kursunterlagen und Kursinhalte
(Art. 3 Abs. 1 asa-Entschädigungsreglement Bildung).
Pauschalentschädigungen
Grundsätzlich werden Halbtages- oder Tagespauschalen ausgerichtet. Die Pauschalen beinhalten die Vorbereitung, Kursdurchführung und Nachbearbeitung sowie die laufende Aktualisierung der Kursunterlagen und Kursinhalte
(Art. 5 vks-Entschädigungsreglement).
Sie haben an einer Vor- oder Nachbereitungssitzung teilgenommen und keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung
(Art. 2 asa-Entschädigungsreglement Bildung)
, können jedoch die Spesen verrechnen.
Vor- / Nachbereitungssitzung
Sie haben an einer Vor- oder Nachbereitungssitzung teilgenommen und keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung
(Art. 5 vks-Entschädigungsreglement).
, können jedoch die Spesen verrechnen.
Sitzung
Sie haben an einer Sitzung teilgenommen und keinen Anspruch auf eine Sitzungsentschädigung
(Art. 5 vks-Entschädigungsreglement),
können jedoch die Spesen verrechnen.
Fahrtkosten
Vergütet werden Fahrtkosten zwischen dem Hauptarbeitsort und dem Ort des Einsatzes.
eigenem Fahrzeug
Bei Benützung individueller Verkehrsmittel (Privatwagen, Motorrad etc.) werden CHF 0.70 pro Kilometer vergütet. Kosten für Taxi, Mietwagen, Flugreisen sind im Feld weitere Ausgaben anzugeben.
Anzahl km
Gesamtstrecke der Hin- und Rückreise zwischen dem Hauptarbeitsort und dem Ort des Einsatzes.
öffentlichen Verkehrsmitteln
Für Bahnreisen im In- und Ausland wird der volle Preis der Hin- und Rückfahrt in der 1. Klasse vergütet. Kosten für Flugreisen geben Sie bitte im Feld weitere Ausgaben an.
Verpflegungskosten
Wenn die Verpflegungskosten nicht über eine Gesamtrechnung an die asa verrechnet werden, haben Sie gemäss
Art. 3 asa-Spesenreglement
Anspruch auf Vergütung.
Verpflegungskosten
Wenn die Verpflegungskosten nicht über eine Gesamtrechnung an die vks verrechnet werden, haben Sie gemäss
Art. 3 vks-Spesenreglement
Anspruch auf Vergütung.
Übernachtungskosten
Vergütet werden die mit Beleg nachgewiesenen Übernachtungskosten in einem Mittelklassehotel ohne Privatauslagen. Belege können in der Rubrik Quittungen hochgeladen werden.
Weitere Ausgaben
Vergütet werden Repräsentationsauslagen, Fachliteratur und Kleinausgaben gegen Originalbeleg. Bitte führen Sie die Ausgaben einzeln auf. Belege können in der Rubrik Quittungen hochgeladen werden.